Rechtsgebiete

Außenhandel, Außenwirtschafts- und Zollrecht

Den Schwerpunkt meiner täglichen Arbeit stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen dar, zu denen eine Ware über eine Grenze gehandelt werden darf, sei es im Handel mit Drittländern oder im innergemeinschaftlichen Handel.

Es geht dabei nicht nur um staatliche Abgaben, wie Zölle, Umsatzsteuer oder Verbrauchsteuern, sondern um alle Arten von hoheitlichem oder privatrechtlichem Dirigismus, wie Produktzulassung, Produktkennzeichnung oder Marktabschottung etc..

Im Zollrecht geht es meist um Fragen von Bewilligungen . Bei Importen stehen Fragen der Tarifierung und der Bemessung des Zollwerts im Vordergrund.  Ursprungsfragen und Fragen zu Präferenzen stellen sich bei Importen und Exporten gleichermaßen.

Im Außenwirtschaftsrecht geht es meist um Fragen der Zulässigkeit von Exportgeschäften oder Transitgeschäften.

Bei allen diesen Fragen berate ich meine Mandanten ebenso wie ich ihre Interessen gegenüber deutschen und europäischen Behörden, Institutionen und Gerichten vertrete.

Steuerrecht

Angesichts der Fülle der steuerrechtlichen Regelungen ist eine fundierte steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen unverzichtbar.  Dies gilt insbesondere für Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern.

Die Nahtstelle zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht schließt die Vertretung in wirtschaftsstrafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten ein.